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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie Links zu den AGB unserer Hersteller und Lieferanten.

Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen mit uns ausdrücklich als anerkannt!

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, indem wir zugleich anderweitigen Einkaufs- bzw. Auftragsgeschäftsbedingungen widersprechen.

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Verwender, der ATEC Computer GmbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verwender und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Verwender und Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Geschäftsführung dem Kunden gegenüber schriftlich bestätigt worden sind.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Aktualisierung einer Software kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenangebotes durch den Verwender zustande. Der Verwender kann den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig machen. Angebote des Verwenders sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, der Verwender hat ein schriftliches und verbindliches Angebot abgegeben. Die Verkaufsangestellten des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Auftrag sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Der Verwender behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Preisänderungen in Übereinstimmung mit § 309 Nr. 1 BGB n.F. und Lieferungen dem Angebot gleichwertiger Artikel bleiben vorbehalten. Der Verwender behält sich bei den laufenden Dienstleistungen (Betreuung/Dauerschuldverhältnisse) eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung im Dienstleistungssektor und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen Hardware- und Softwaremarkt abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Quartalsende das Vertragsverhältnis zu beenden. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt der vor Preisänderung vereinbarte Preis maßgeblich. Soweit der Verwender kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Lager incl. Verpackung und gesetzlicher Steuern. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug fällig. Bei Irrtümern in der Berechnung bei Angeboten und Auftragsbestätigung ist der Verwender berechtigt, bis zur Erledigung des erteilten Auftrages die genannten Preise zu berichtigen. Periodische Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der Rechnungslegung zu zahlen. Ab Fälligkeit ist der Kaufpreis mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er den Kaufpreis mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verwender ist darüber hinaus berechtigt, für jede Zahlungserinnerung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5, 00 EUR zu verlangen sowie bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen an den Kunden zurückzuhalten. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eventuell durch den Zahlungsvorgang verursachte Kosten oder Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Unabhängig von einer Bestimmung des Kunden ist der Verwender berechtigt, Zahlungseingänge zunächst auf Kosten und Zinsen und bei mehreren fälligen Forderungen jeweils auf die älteste Forderung zu verrechnen. Der Kunde kann nur mit vom Verwender schriftlich anerkannten bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen bzw. wegen dieser Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont, Spesen und Kosten trägt der Kunde. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, wird ein Scheck nicht eingelöst oder werden dem Verwender Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist der Verwender berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen worden sind. Der Verwender ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde an den Verwender die entstandenen Kosten zu erstatten.

§ 5 Warenlieferungen und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders. Die vom Verwender genannten Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Kunden voraus. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verwenders eintreten, hat der Verwender auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Liegt der Grund für eine Verzögerung der Lieferung im Einflussbereich des Kunden und ist vom Verwender nicht zu vertreten, ist dieser berechtigt, nach Meldung der Versandbereitschaft die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden zu verwahren. Kommt der Kunde seiner Zahlungs- und Abnahmeverpflichtung nicht innerhalb eines Monats nach, ist der Verwender frei, vom Vertrag zurück zu treten und den Artikel anderweitig zu verkaufen. Der Verwender ist berechtigt für seine mit dem Vertragsschluss verbundenen Aufwendungen einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des Nettoverkaufspreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden für den Verwender gar nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Bei Überschreitung eines verbindlichen Versand- und Liefertermins kann der Kunde erst dann hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom Kunden nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos abgelaufen ist. Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist. Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung eine Änderung des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer oder Lieferfrist beeinflussen, beginnt, soweit eine Auftragsänderung seitens des Verwenders, gegebenenfalls nach Rücksprache mit seinen Zulieferern, möglich ist, eine neue Lieferzeit und zwar erst mit der Bestätigung der Änderung. Die, mit einer Auftragsänderung verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Gelieferte Ware bleibet bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verwenders verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verwenders unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung des Verwenders auf Dritte übertragen werden. Wird von Drittherstellern erstellte Software durch den Verwender verkauft, gehen die AGB der Dritthersteller mit in den Kaufvertrag ein und werden neben den AGB des Verwenders Vertragsbestandteil. Die AGB der Dritthersteller sind in den Geschäftsräumen des Verwenders einsehbar.

Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch den Verwender durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer vom Verwender entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung des Verwenders keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und dem Verwender auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Software des Verwenders sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen und

  1. dem Verwender mitzuteilen, welche technische Ausstattung (Hardware) vorhanden ist
  2. dem Verwender die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Software erforderlich ist, und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden
  3. dem Verwender erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung)
  4. Im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen
  5. nach Abgabe einer Störungsmeldung die dem Verwender durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag
  6. der Kunde hat die technischen Vorraussetzungen für eine störungsfreie Anschlussmöglichkeit nach dem aktuellen technischen Stand zu schaffen
  7. der Kunde hat die Pflicht zur Datensicherung
§ 8 Gewährleistung

Der Verwender gewährleistet, dass die gelieferten Sachen frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Dies gilt nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder auf vom Verwender nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, entfällt jede Gewährleistung. Der Kunde hat offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verwender unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Verwender kann die Annahme zurückgereichter Waren verweigern, wenn er nicht zeitgleich vom Grund der Rücksendung schriftlich unterrichtet und nicht Gelegenheit gegeben worden ist, den geltend gemachten Mangel oder Schaden zu überprüfen. Der Verwender leistet Gewähr nach Kundenwahl, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn der Verwender einen anerkannten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten beseitigt hat. Im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware kann der Verwender nach seiner Wahl verlangen, dass die mangelhafte Ware zur Nachbesserung und anschliessenden Rücksendung an ihn geschickt wird oder der Kunde die mangelhafte Lieferung bereit hält und dem Verwender Gelegenheit gibt, die Nachbesserung am Erfüllungsort vorzunehmen. Verlangt der Kunde die Vornahme der Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort, kann der Verwender diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen zu vergüten sind. Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Ist der Kunde ein Unternehmer wird auf die Geltung der §§ 377 und 378 HGB aufmerksam gemacht. Die Gewährleistungsfrist und die Anzeigefrist für versteckte Mängel werden auf 6 Monate beschränkt. Fehlfunktionen von Software und deren Folgeschäden, welche unter bestimmten Umständen die Neuinstallation eines Computersystem erforderlich machen können, sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.Erfüllungsort für alle Gewährleistungsansprüche ist unser Firmensitz.

§ 9 Dienstleistungen

Servicearbeiten beim Kunden sind generell als Dienstleistungen zu verstehen, ATEC ist lediglich zur gezielten Arbeitsweise verpflichtet und schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten Ziels oder Zustandes. Wird ATEC zu Serviceleistungen gerufen, gilt die Vergütung der Leistungen als vereinbart.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Verwender wie auch im Verhältnis zu dessen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gegenüber Unternehmern haftet der Verwender außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhaftes Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders, besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden und ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schaden. Insbesondere haftet der Verwender nicht für entgangenen Gewinn.

§ 11 Schlussbestimmungen

Soweit gesetzlich zulässig, sind das Landgericht Gera und das Amtsgericht Stadtroda örtlich zuständige Gerichte für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Hinsichtlich des unwirksamen Teils verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, eine Regelung zu treffen, die dem angestrebten Erfolg des unwirksamen Teiles unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

Diese AGB treten am 01.09.2002 in Kraft